Nutzungsbedingungen für das Medienportal der Hochschule öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Stand: 02.04.2026
§ 1 Zweck des Medienportals
Das Medienportal wird von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) betrieben. Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken in Lehre, Studium, Forschung und Weiterbildung, zum Zweck der Unterstützung der Aufgaben und Dienste der Hochschulverwaltung und der Bibliothek sowie zur Erfüllung sonstiger Aufgaben der Hochschule zur Verfügung gestellt.
§ 2 Zugangsdaten und Nutzungsberechtigung
Zur Nutzung zugriffsbeschränkter Medien und zur Publikation von Medien ist die jeweilige Authentifizierung erforderlich. Die Anmeldung am Medienportal erfolgt mit der von der Hochschule Ludwigsburg zur Verfügung gestellten Nutzerkennung und dem zugehörigen Passwort (Zugangsdaten). Für Materialien, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen genutzt werden, ist die Anmeldung entsprechend der Zugangsauthentifizierung der Lernplattform erforderlich. Bei der Anmeldung werden neben dem Benutzernamen, der vollständige Name und die hinterlegte E-Mail-Adresse gespeichert. Die Nutzer/innen werden in drei Gruppen eingeordnet:
Gruppe 1: Anonyme Besucher/innen des Medienportals (ohne Login)
Personen ohne Benutzerkonto können Medien einsehen, die über die Webseite der Hochschule Ludwigsburg und/oder über die Lernplattform eingebunden und für diese Gruppen freigegeben sind.
Gruppe 2: Nutzerinnen und Nutzer (mit Login)
Mitglieder und Angehörige der Hochschule Ludwigsburg mit Login können die für diese Gruppe freigegebenen Medien einsehen. Die Medien dürfen ausschließlich angesehen werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Verlinkung außerhalb der Plattform ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich freigegeben wurde oder das jeweilige Medium vom Anbieter öffentlich zugänglich bereitgestellt wurde.
Gruppe 3: Autorinnen und Autoren
Autorinnen und Autoren können unter Login eigene Medien, unter Wahrung sämtlicher Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutzreche sowie gewerblicher Schutzrechte), veröffentlichen und auf für sie freigegebene Inhalte zugreifen und diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Die Berechtigung umfasst ausschließlich die im Rahmen der Plattform vorgesehenen Funktionen zum Veröffentlichen gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen.
§ 3 Vergabe der Berechtigung für Autorinnen und Autoren
Die Berechtigung zum Hochladen und Veröffentlichen von Medien auf der Plattform wird durch die Administration des Medienportals vergeben und kann auf Antrag erteilt werden. Die Beantragung erfolgt über einen Online-Antrag im Intranet. Hierfür stehen jeweils eigene Antragsformulare für folgende Gruppen zur Verfügung:
- Professorinnen und Professoren
- Mitarbeitende in der Verwaltung
- Studentinnen und Studenten
- Lehrbeauftragte
§ 4 Veröffentlichung von Medien
Es ist Autorinnen und Autoren gestattet, auf dem Medienportal eigene Medien hochzuladen und zu verwalten. Der Autor/ die Autorin, der/die ein Medium hochlädt, wird im Medienportal als Besitzer/Besitzerin dieses Mediums zugeordnet. Der Besitzer/die Besitzerin hat die Befugnis zur Verwaltung, Bearbeitung und Veröffentlichung des Mediums. Pro Medium kann jeweils nur ein Besitzer/eine Besitzerin bestehen.
Beim Hochladen von Medien können Autorinnen und Autoren festlegen, für wen Inhalte sichtbar sind. Je nach gewünschtem Verwendungszweck stehen unterschiedliche Veröffentlichungsarten und Medienberechtigungen zur Verfügung. Autorinnen und Autoren sind dafür verantwortlich, die passende Veröffentlichungsart und Medienberechtigung auszuwählen und bei Bedarf anzupassen.
Übersicht Veröffentlichungsarten und Berechtigungen
| Veröffentlichungsart | Berechtigung für Gruppe 1 | Wer kann das Medium ansehen |
|---|---|---|
| Privat | Nur die hochladende Person | |
| Öffentlich | Berechtigung erteilt | Jede Person mit Login |
| Öffentlich | Jede Person, die Logindaten für das Medienportal und den Link hat | |
| Versteckt | Berechtigung erteilt | Jede Person, die den Link hat |
| Versteckt | Jede Person, die Logindaten für das Medienportal und den Link hat | |
| Passwortgeschützt | Berechtigung erteilt | Jede Person, die den Link und das Passwort hat |
| Passwortgeschützt | Jede Person, die Logindaten für das Medienportal, den Link und das Passwort hat |
„Eigene Medien“ sind Medien, bei denen der Autor/die Autorin bzw. der Urheber/die Urheberin der Nutzer/die Nutzerin selbst ist oder Medien, an denen der Nutzer/die Nutzerin nachweisbar Nutzungsrechte in einem konkreten für den Nutzungszweck ausreichendem Umfang hat. Diese Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z. B. „Recht am eigenen Bild“), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Nutzer/innen der Gruppe 3 räumen als Autoren/Autorinnen bzw. Urheber/Urheberinnen bzw. Nutzungsrechteinhaber/ Nutzungsrechteinhaberinnen ein einfaches Nutzungsrecht für die Veröffentlichungsdauer ihres Mediums auf dem Medienportal ein.
§ 4 Rechte und Pflichten der Nutzer/innen
Nutzer/innen haben das Recht, das Medienportal nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
Nutzer/innen sind verpflichtet,
- die Vorgaben der Nutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des Medienportals zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten,
- alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb stört,
- ausschließlich mit den Benutzungskennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde,
- Benutzerpasswörter nicht an Dritte weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen,
- fremde Zugangsdaten weder zu ermitteln noch zu nutzen,
- keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer/innen zu nehmen und bekanntgewordene Informationen anderer Nutzer/innen nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern,
- die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter bei der Nutzung der Dienste zu wahren.
Das Hochladen oder Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, insbesondere solche, die gegen strafrechtliche, datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, ist unzulässig.
Auf Verlangen haben die Nutzer/innen in begründeten Einzelfällen - insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung - Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erteilen.
Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Abfangen von Daten (§ 202b StGB)
- Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202c StGB)
- Datenhehlerei (§ 202d StGB)
- Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Verbreitung pornographischer Darstellungen (§§ 184 ff. StGB), insbesondere Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) und die Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk oder Telemedien (§ 184d StGB)
- Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
- Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).
§ 5 Protokollierung
Das Rechenzentrum der Hochschule Ludwigsburg ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzer/innen zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur, soweit dies erforderlich ist:
- zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
- zur Ressourcenplanung und Systemadministration
- zum Schutz der personenbezogenen und der betriebssensitiven Daten,
- zu Abrechnungszwecken, für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung.
§ 6 Haftung der Nutzer/innen
Der Nutzer/die Nutzerin haftet persönlich für alle Schäden, die der Hochschule Ludwigsburg durch missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Informations- und Kommunikationsstruktur entstehen oder dadurch entstehen, dass der/die Nutzer/in schuldhaft seinen/ihren Pflichten aus dieser Nutzungsbedingungen nicht nachkommt. Bei dienstlicher Nutzung haftet der Nutzer/die Nutzerin persönlich, soweit er/sie vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm/ihr obliegenden Pflichten verletzt.
Der/die Nutzer/in haftet auch für Schäden, die ihm/ihr im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er/sie diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner/ihrer Benutzerkennung sowie seiner/ihrer Kennung eines Serviceaccounts an Dritte.
Bei außerdienstlicher Nutzung hat der Nutzer/die Nutzerin die Hochschule Ludwigsburg von allen Ansprüchen freizustellen, wenn Dritte die Hochschule Ludwigsburg wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers/der Nutzerin auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Die Hochschule kann dem/der Nutzer/in den Streit verkünden, sofern Dritte gegen die Hochschule Ludwigsburg gerichtlich vorgehen.
§ 7 Haftung der Hochschule Ludwigsburg
Die Hochschule Ludwigsburg übernimmt keine Gewähr für den fehlerfreien und unterbrechungsfreien Betrieb des Medienportals. Eventuelle Datenverluste sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.
Im Übrigen haftet die Hochschule Ludwigsburg nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung der Hochschule Ludwigsburg auf typische, bei Begründung des Nutzungsverhältnisses vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Mögliche Amtshaftungsansprüche gegen die Hochschule Ludwigsburg bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 8 Löschfrist
Verlässt der/die Nutzer/in die Hochschule Ludwigsburg, wird sein/ihr Benutzeraccount nach 12 Monaten von der Systemadministration gelöscht. Auf Wunsch des Nutzers/der Nutzerin können die Medien an einen allgemeinen Serviceaccount oder eine/n andere/n Nutzer/in überschrieben werden. Dies muss rechtzeitig vor dem Ausscheiden schriftlich per E-Mail der Systemadministration (medienportal(at)hs-ludwigsburg.de) mitgeteilt werden.
§ 9 Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte
Werden Inhalte auf die Plattform eingestellt, müssen Einwilligungen Dritter zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, sofern diese Teil des Mediums sind durch den Nutzer bzw. die Nutzerin vor der Einstellung von Medien auf den Server eingeholt werden.
Der Nutzer bzw. die Nutzerin ist dafür verantwortlich, dass er bzw. sie vor einer Verwendung auf der Plattform und einer Veröffentlichung der Medien sicherstellt, dass ihm/ihr Einwilligungen zur Verfügung stehen. Ebenso hat er/sie sicherzustellen, dass Widerrufsrechte und -möglichkeiten in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form den Beteiligten zur Verfügung stehen.
§ 10 Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte
Bei eingehenden Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Hochschulleitung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die Hochschule Ludwigsburg gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
Der Besitzer/die Besitzerin des Mediums wird schriftlich von der Hochschule Ludwigsburg über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt.
Der Besitzer/die Besitzerin des Mediums hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagieren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.
Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat der Besitzer/die Besitzerin des Mediums nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium automatisch von der Hochschule gesperrt. In diesem Fall behält sich die Hochschule Ludwigsburg vor den Sachverhalt rechtlich zu klären.
Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf dem Medienportal angezeigt.
§ 11 Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung
Mit dem erstmaligen Login in das Medienportal bestätigen die Nutzer und Nutzerinnen aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren.
Die Hochschule Ludwigsburg behält sich vor, den Zugang zum Medienportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.
§ 12 Übermittlung
Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.
§ 13 Änderungsvorbehalt
Die Hochschule Ludwigsburg hat jederzeit das Recht die Nutzungsbedingungen zu ändern.
§ 14 Salvatorische Klausel
Diese Nutzungsbedingungen sind als Teil der Webseite der Hochschule Ludwigsburg zu betrachten. Sind einzelne Formulierungen dieser Nutzungsbedingungen nicht mehr ganz oder vollständig konform mit der geltenden Rechtslage, so ist davon auszugehen, dass die übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen bestehen bleiben.